Geltungsbereich

Die Beförderungsbedingungen gelten für die Personenbeförderung auf der "MS Schwalbe II" der Stadtwerke Witten auf der Ruhr zwischen den Anlegestellen Witten-Bommern "Uferstraße" und dem Kemnader See "Freizeitbad Heveney". Diese Beförderungsbedingungen werden mit dem Erwerb des Fahrausweises, dem Abschluss eines Mietvertrages für eine Sonderfahrt, spätestens jedoch mit dem Betreten des Schiffes Bestandteil des Beförderungsvertrages. Im Übrigen gilt die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie dem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen vom 27. Februar 1970.

Beförderungspflicht

Die Stadtwerke Witten ist zur Beförderung nur verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung mit dem regelmäßig eingesetzten Beförderungsmittel möglich ist und die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die die Stadtwerke Witten nicht abwenden kann, wie beispielsweise Motorschäden, Ausfall der Schleuse, Hochwasser etc. Aus Kapazitätsgründen können maximal vier kundeneigene Beförderungsmittel, wie Rollstühle, Fahrräder, Kinderwagen o.ä. gleichzeitig transportiert werden. Für deren Unterbringung können bestimmte Plätze zugewiesen werden. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur mit einer Aufsichtsperson befördert werden.

Verhalten der Fahrgäste

Die Betriebsanlagen und Fahrzeuge sind so zu benutzen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, das Eigentum der Stadtwerke Witten sowie die Sicherheit der Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Das Betriebspersonal nimmt das Hausrecht wahr und ist berechtigt, Fehlverhalten der Fahrgäste, insbesondere Tätlichkeiten,Beleidigungen, Hausfriedensbruch, Beschädigungen von Verkehrsmitteln, Betriebsanlagen und -einrichtungen anzumahnen bzw. zu untersagen. Bei Weigerung oder bei Bestehen einer die Ordnung und Sicherheit gefährdenden Situation kann der Fahrausweis eingezogen und der Fahrgast von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden. Fahrpreiserstattungsansprüche gegen die Stadtwerke Witten bestehen in diesen Fällen nicht. Bei Verunreinigungen von Betriebsanlagen und Fahrzeugen durch den Fahrgast oder von ihm mitgeführten Tieren und Sachen wird ein Reinigungsentgelt von mindestens 25,00 € erhoben. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Zuweisung und Reservierung von Plätzen

Das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht. Bei Gruppen von mehr als sechs Personen können Reservierungen bis zu zwei Tage vor Fahrtantritt vorgenommen werden. Dabei wird lediglich die Mitnahme und nicht ein bestimmter Platz garantiert. Wird die Fahrt trotz Reservierung nicht angetreten, so sind 25% des Gesamtfahrpreises zu zahlen.

Beförderungsentgelte, Fahrausweise

Für die Beförderung sind die in dem Preisblatt der Stadtwerke Witten festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. Die Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt auf dem Schiff zu erwerben und gelten nur am Ausgabetag. Der Fahrgast muss vom Antritt bis zur Beendigung der Fahrt im Besitz eines zur Fahrt gültigen Fahrausweises sein. Er hat den Fahrausweis dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen und auszuhändigen. Wird ein Fahrausweis nicht oder nur auf einem Teil der Strecke zur Fahrt benutzt, ohne dass ein Verschulden der Stadtwerke Witten vorliegt, so wird der Fahrpreis nicht erstattet. Fahrausweise die nicht, oder nur teilweise eingelöst wurden, sind nicht an Dritte übertragbar.

Stornierungsgebühren im Rahmen von Sonderfahrten

Bei Rücktritt vom Mietvertrag werden Stornierungsgebühren in Höhe von

10 % bis 4 Wochen vor Antritt der Fahrt,

25 % bis 10 Tage vor Antritt der Fahrt

und 50 % ab 3 Tagen vor Antritt der Fahrt

vom Mietpreis fällig.

Beförderung von Sachen

Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Sachen zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Im Übrigen wird auf Punkt 2. verwiesen.

Beförderung von Tieren

Ein Anspruch auf die Beförderung von Tieren besteht nicht. Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob die Tiere zur Beförderung zugelassen werden. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind zur Beförderung stets zugelassen. Die mitgeführten Tiere sind so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Die Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Hundebesitzer, welche ihre Hunde nicht in einem gesonderten Transportbehälter oder in einer Tragetasche untergebracht mit sich führen, haben sich vom Betreten bis zum Verlassen des Verkehrsmittels nach dem Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) vom 18. Dezember 2002 zu richten und haben ihre Hunde während der Beförderung an einer kurzen Leine zu führen. Blindenführhunde sind von der Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, befreit. Für Schäden, die durch mitgenommene Tiere verursacht werden, haftet der mitnehmende Fahrgast. Kann die Tier führende Person trotz Ermahnung des Betriebspersonals die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, so kann sie von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.

Fundsachen

Fundsachen sind gemäß §978 BGB unverzüglich bei dem Betriebspersonal abzugeben. Hat die Sache einen Wert von über 50,00 €, hält das Betriebspersonal auf Verlangen des Finders dessen Namen und den Fundgegenstand schriftlich fest. Eine Fundsache wird an den Verlierer durch das zuständige Fundbüro zurückgegeben. Sofortige Rückgabe an den Verlierer durch das Betriebspersonal ist zulässig, wenn er sich einwandfrei als Verlierer ausweisen kann. Der Verlierer hat den Empfang der Sache schriftlich zu bestätigen.

Haftung

Die Stadtwerke Witten haften für die Tötung oder Verletzung eines Fahrgastes nach den allgemeinen Bestimmungen des BGB. Für Sachschäden wird die Haftung insoweit ausgeschlossen, als der Schaden 1.000,00 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Verjährung

Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind in Verbindung mit dem gültigen Fahrausweis sofort anzuzeigen und verjähren innerhalb von zwei Jahren. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.

Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen - insbesondere durch Betriebsstörungen und -unterbrechungen, Kapazitätsauslastungen und unrichtige Auskünfte begründen keine Ersatzansprüche.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, ist der Sitz des Unternehmens.

Sie können sich hier die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die MS Schwalbe II auch als PDF-Datei herunterladen.

Ergänzende Bedingungen Onlineverkauf

Alle Kaufverträge (Eintrittskarten für das Freibad Witten Annen, Fahrausweise für die MS Schwalbe II, Gutscheine für Freibadeintrittskarten oder Fahrausweise) aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Kunden) über unseren Onlineshop www.stadtwerke-witten.de (nachfolgend der „Onlineverkauf") unterliegen diesen folgenden ergänzenden Bedingungen Onlineverkauf der Stadtwerke Witten GmbH.

1. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsaufhebung bei erfolgloser Zahlung, Bestellvorgang

(1) Das Angebot der Stadtwerke Witten GmbH in Prospekten, Anzeigen etc. ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich sind die Beträge, die jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen sind.

(2) Bei dem Erwerb von Eintrittskarten, Fahrausweisen oder Gutscheinen im Onlineverkauf wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden durch Anklicken des Bestell-Buttons "Kostenpflichtig bestellen" geschlossen. Der Vertrag kann jedoch nur geschlossen werden, wenn der Kunde bestätigt, dass er diese AGB gelesen und akzeptiert hat. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

(3) Beim Bestellvorgang wird der Kunde gebeten, seine Daten einzugeben. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Vor der Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestell- sowie persönlichen Daten bis zum verbindlichen Abschluss des Vertrages korrigieren.

(4) Dem Kunden stehen die unter Nr. 4 bestimmten Zahlungsarten zur Verfügung. Der jeweilige Vertrag über einen Gutschein-, Fahrausweis- oder Ticketkauf wird automatisch wieder aufgehoben, wenn die Zahlung über die Zahlungsarten nicht erfolgreich war.

(5) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur sofortigen Rücksendung der Eintrittskarten oder sonstigen Artikel verpflichtet und trägt sämtliche dadurch entstehenden Kosten. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Stadtwerke Witten GmbH berechtigt, bestellte Eintrittskarten, Fahrausweise und Gutscheine zu sperren.

2. Tickets, Fahrausweise, kostenpflichtige Ersatzfahrscheine, Gutscheine, Gültigkeit der Gutscheine, Wertkarten

(1) Online-Tickets können beim Betreten des Freibads oder der MS Schwalbe II entweder ausgedruckt oder wahlweise als gespeicherte und lesbare PDF-Version auf einem mobilen Endgerät (als Handyticket) vorgezeigt werden.

(2) Online-Gutscheine werden zum Selbstausdruck mit der Bestellbestätigung per E-Mail als PDF-Anhang an die in der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Gutscheine sind ist mit einem Code versehen, der zur Einlösung im Freibad bzw. der MS Schwalbe II berechtigt.

(3) Im Falle einer Unlesbarkeit des Print-at-home-Tickets / Gutschein ist ein kostenpflichtiger Ersatzfahrschein / Ersatzticket zu lösen soweit weitere Plätze frei sind.

(4) Der Kunde ist berechtigt, von den bestellten Online-Gutscheinen je ein Druckexemplar anzufertigen zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung. Vervielfältigungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder sonstigen Missbrauchs sind nicht gestattet. Die Stadtwerke Witten GmbH behält sich das Recht vor, von dem Kunden, dessen Gutschein von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Vervielfältigung zu verlangen.

(5) Gutscheine verlieren mit Ablauf des dritten Jahres nach Erwerb ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

(6) Wertkarten verlieren mit Ablauf des dritten Jahres nach Erwerb ihre Gültigkeit. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

3. Preise, Fälligkeit

Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Umsatzsteuer und ist unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

4. Zahlungsbestimmungen, Verzug, Aufrechnung

(1) Als Zahlungsarten im Onlineverkauf stehen dem Kunden Kreditkartenzahlung sowie die weitere Zahlungsverfahren (z. B. PayPal) zur Verfügung.

(2) Bei Kreditkartenzahlung ist die Stadtwerke Witten GmbH mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung durch den Kunden ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem vom Kunden in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto einzuziehen. Die Stadtwerke Witten GmbH verpflichtet sich, die Kreditkartennummer samt Ablaufdatum und CVC-Nummer ausschließlich zum Zwecke des Zahlungseinzuges zu verwerten.

(3) Aufrechnung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Stadtwerke Witten GmbH unbestritten sind.

5. Widerrufsrecht des Kunden, Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Sollte ein Gutschein, Ticket, Fahrausweise im Onlineverkauf oder telefonisch bestellt worden sein, gilt für den Kunden, sofern er Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die unten aufgeführte Widerrufsbelehrung. Der Kunde kann durch seine Widerrufserklärung den abgeschlossenen Vertrag widerrufen.

(2) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen (z. B. Eintrittskarten, Fahrausweise), wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

6. Rückgabe und Umtausch

(1) Ein über das Widerrufsrecht, s. Ziff. 5, hinausgehender Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch besteht nicht.

(2) Eine Barauszahlung von Eintrittskarten, Fahrausweisen oder Gutscheinen ist ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

7. Geltung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die MS Schwalbe II, der Haus- und Badeordnung der Bäder der Stadtwerke Witten GmbH

Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die MS Schwalbe II bzw. die Haus- und Badeordnung der Bäder der Stadtwerke Witten GmbH in der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung.

8. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Kunden werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet und genutzt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Internetseite https://www.stadtwerke-witten.de/datenschutz zu entnehmen.

9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO

Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

10. Schlussbestimmungen

(1) Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Fahrausweise, Gutscheine und für die Bezahlung ist Witten.

Sind Sie Verbraucher i.S.d § 13 BGB gilt für Sie folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Witten GmbH, Westfalenstraße 18 - 20, 58455 Witten; Tel: 02302-9173-0; Fax: 02302-9173-333; E-Mail: webshop@stadtwerke-witten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie können sich hier die Ergänzenden Bedingungen inklusive Widerrufsformular auch als PDF-Datei herunterladen.